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Der Privatdetektiv ist ein Profi der Beweisführung. Das Ziel seiner Arbeit es ist, Beweise im Auftrag seiner Mandanten zu sammeln. Dabei kann der Privatdetektiv ein Partner im täglichen Leben von Privatpersonen oder Unternehmen sein.
Der professionelle Privatdetektiv wird naturgemäß häufig mit dem Privat- und Geschäftsleben seiner Klienten konfrontiert. Aus diesem Grund ist der Beruf streng reglementiert. Eine Detektei muss daher eine Anmeldung nach § 38 der Gewerbeordnung besitzen und gilt als überwachungsbedürftiges Gewerbe.
In diesem Artikel geben wir Ihnen einige Ratschläge, wie Sie einen kompetenten und qualifizierten Fachmann auswählen, der in der Lage ist, einen echten Mehrwert für Ihren Fall zu bringen. Wir beantworten auch die Frage, ob Sie im Raum Schwaben eine Detektei Augsburg beauftragen sollen oder genauso gut einen Detektiv aus Berlin engagieren können.
Wir können Sie die Seriosität der Kanzlei vor Beauftragung überprüfen?
Vor der Zusammenarbeit mit einem Privatdetektiv ist es ratsam, sich zu vergewissern, dass dieser die rechtliche Befugnis zur Beweisführung hat. Dazu muss der Gewerbetreibende eine rechtliche Struktur haben, um seine Tätigkeit ausüben zu können. Diese Struktur ist nicht unbedingt eine juristische Person, sondern kann auch eine natürliche Person sein (Einzelunternehmer, Kleinstunternehmen, Freiberufler usw.).
Wie bereits in der Einleitung erwähnt, ist der Beruf des Privatdetektivs reglementiert und kontrolliert.
Neben der förmlichen Anmeldung des Gewerbes ist für manche Einsatzgebiete zudem ein Sachkundenachweis nach § 34a Gewerbeordnung vorgeschrieben und vorteilhaft für Mandanten. Die ist beispielsweise der Fall, wenn die Detektei Überwachungen im Einzelhandel ausführt. Diese Tätigkeit fällt unter das Bewachungsgewerbe und setzt die Sachkundeprüfung zwingend voraus.
Bestehen Sie auf einen Mandatsvertrag
Obwohl die Verpflichtung für den Profi, einen schriftlichen Mandatsvertrag zu erstellen, nicht im Handelsgesetzbuch oder im Kodex der inneren Sicherheit steht, ist sie im Ethikkodex des Berufsstandes verankert.
Der Mandatsvertrag ist der Vertrag, der Sie an den Privatdetektiv bindet. Es ist der Vertrag, mit dem Sie ihm die Vollmacht erteilen, in Ihrem Namen Rechtshandlungen vorzunehmen. Was bedeutet das konkret?
Der Privatdetektiv führt in Ihrem Auftrag Ermittlungen vor Ort durch, um Beweise zu sammeln oder Sie mit Informationen zu versorgen. Die Erstellung – am Ende des Einsatzes – eines Ermittlungsberichtes, den Sie vor Gericht vorlegen können, stellt die Schaffung eines Rechtsaktes dar, da dieses Dokument rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen kann.
Wählen Sie daher einen Profi, der einen klaren und präzisen Mandatsvertrag aufstellt, der den Rahmen Ihrer Zusammenarbeit und den Einsatz des Detektivs definiert.
Die Zusammensetzung dieses Vertrages ist frei, aber ein seriöser Vertrag muss folgende Punkte enthalten:
- die Identität des Auftraggebers (des Klienten) und des Agenten (des Privatdetektivs)
- den rechtlichen Rahmen des Eingriffs (z. B. „Scheidungsverfahren“ oder „Überprüfung von Unterhaltszahlungen“)
- den Gegenstand des Auftrags (Felduntersuchungen, Verwaltungsrecherchen usw.)
- die Dauer des Mandatsvertrags
- die Verpflichtungen der Parteien
- die Vergütung des Fachmannes und seine Bedingungen und Konditionen
- die Bedingungen für die Durchführung, Unterbrechung oder Beendigung des Auftrags durch die Parteien
- die mögliche Inanspruchnahme der Parteien im Streitfall
- eine Klausel, in der die Haftpflichtversicherung des Gewerbetreibenden angegeben ist.
Wie bei jedem Experten ist es besser, einen klaren und präzisen Vertrag zu erstellen, bevor man eine Zusammenarbeit beginnt. Nehmen Sie sich die Zeit, den vom Privatdetektiv erstellten Auftragsvertrag sorgfältig zu lesen und ihn um Erklärungen zu jeder Klausel zu bitten, die Sie nicht verstehen. Der Berufsdetektiv hat die Pflicht, Sie zu beraten, und muss den Rahmen seines Einsatzes klar erläutern.
Soll ich auf einen Kostenvoranschlag und Rechnungen bestehen?
Die Erstellung einer Rechnung durch jegliche Art von Gewerbe ist eine gesetzliche Verpflichtung. Arbeiten Sie nur mit Fachleuten zusammen, die Ihnen einen verständlichen Kostenvoranschlag und eine Rechnung erstellen können.
Darüber hinaus ist die Vergütung vieler Privatdetektive eine Besonderheit, da sie eine Rückstellung für Honorare und Auslagen enthält. Die Detektei kann verlangen, dass ein Teil des Vertrages vor Beginn des Auftrags als Anzahlung auf Honorare und Auslagen eingelöst wird. Dies ermöglicht es dem Detektiv, die mit dem Auftrag verbundenen Kosten zu tragen, während er seine Recherchen durchführt. Diese Praxis ist sehr verbreitet, und die Höhe dieser Vergütung als Rückstellung für Honorare und Auslagen wird frei vereinbart.
Beauftragen Sie einen Profi aus Ihrer Region
Im Gegensatz zur Polizei sind professionelle Privatdetektive an keine territorialen Grenzen gebunden. Infolgedessen erscheinen viele Detektiv-Websites bei Google in Städten, die sie selbst gar nicht kennen.
So kann beispielsweise die Website eines Berliner Privatdetektivs bei der Suche nach einem Detektiv in München erscheinen. Das Gesetz erlaubt es einem Privatdetektiv, einen Auftrag auf der anderen Seite der Bundesrepublik anzunehmen, aber in der Praxis wird er wahrscheinlich nie dorthin fahren, um die Untersuchung durchzuführen. Der Vertrag wird aus der Ferne unterzeichnet, und der Fachmann beauftragt einen lokalen Subunternehmer, der die Untersuchungen vor Ort durchführt. Oftmals können durch diese Untervergabe zusätzliche Kosten für den Kunden entstehen, ohne dass dieser sich der Handhabung bewusst sein muss.
Deshalb raten wir Ihnen, einen ortsansässigen Detektiv aus der Region zu engagieren, der sich in der Stadt gut auskennt. Dies erhöht den Prozentsatz des Erfolgs der verschiedenen Recherchen sowie der physischen Überwachungstätigkeiten und senkt somit die Kosten.